Wettbewerbsrechtliche Compliance – vergaberechtliche Selbstreinigung als Gegenmaßnahme zum Kartellverstoß
Unternehmen, die nachweislich einen Kartellverstoß begangen haben, droht regelmäßig ein Ausschluss vom Vergabeverfahren oder eine längerfristige Vergabesperre. Sofern ein Großteil des Umsatzes mit der öffentlichen Hand generiert wird, kommt als wirtschaftlich gebotene Reaktion nur die vergaberechtliche Selbstreinigung in Betracht. Die Anforderungen an eine Selbstreinigung wurden im Wege der jüngsten Vergaberechtsreform erstmals legislativ ausgestaltet. …
Schnitzler, BB 2016, 2115-2121
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