Wirtschaftliches Eigentum in einem mehrstufigen Unterbeteiligungsverhältnis (Urteil vom 12.04.2019, 13 K 1482/16 K)
Wirtschaftliches Eigentum eines Unterbeteiligten an Kapitalgesellschaftsanteilen ist jedenfalls dann zu verneinen, wenn bei einem mehrstufigen Unterbeteiligungsverhältnis dem Unter-Unterbeteiligten nur eingeschränkte Vermögensrechte zustehen, weil er im Falle der Kündigung keinen Anspruch auf eine dem Wert der Anteile entsprechende Abfindung hat, und ihm auch keine hinreichenden Verwaltungsrechte zustehen, …
FG Münster, BB 2019, 1968-1970 (Urteil vom 12.04.2019, 13 K 1482/16 K)
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