Zeitenwende im Gruppenversicherungsmarkt? – Der EuGH zur Konkretisierung des Pflichtenkatalogs der Gruppenspitze von Gruppenversicherungsverträgen
Das der Praxis entsprungene Konstrukt des Gruppenversicherungsvertrags war in den vergangenen Jahren immer wieder Quell zahlreicher juristischer Diskussionen. Der EuGH hatte sich nun in jüngster Vergangenheit mit der Vertriebstätigkeit der Gruppenspitze, die in Deutschland auch als Gruppenversicherungsnehmer bezeichnet wird, zu befassen. Während er bezüglich Vorabentscheidungsersuchen polnischer Gerichte im Zusammenhang mit fondsgebundenen Lebensversicherungen die Gruppenspitze auch ohne explizite Vorlagefrage en passant als Versicherungsvermittler qualifiziert hat, …
Fischer/Lübcke, BB 2022, 1538-1548
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