Zeitliche Anwendbarkeit eines Bewertungsstandards mit methodischer Verbesserung (Beschluss vom 14.12.2017, 26 W 8/15)
War der Bewertungsstandard IDW S1 2005 zum Bewertungsstichtag bereits als Entwurf veröffentlicht, und haben Verfahrensbeteiligte seine Heranziehung schon im erstinstanzlichen Spruchverfahren gefordert, kann der “neuere” Bewertungsstandard IDW S1 2005 (hier: anstelle des IDW S1 2000) im Beschwerdeverfahren auch dann herangezogen werden, wenn erstinstanzlich eine sachverständige Alternativbewertung anhand des “alten” Bewertungsstandards IDW S1 2000 veranlasst worden war und sich das Verfahren durch die Einholung der Alternativbewertung im Beschwerdeverfahren verzögert.…
OLG Düsseldorf, BB 2018, 561 (Beschluss vom 14.12.2017, 26 W 8/15)
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