Zoll: Steueränderungsbescheide für Lastkraftwagen und Vans
Ende 2018 wurde das IT-Verfahren zur automatisierten Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer in Bezug auf Lastkraftwagen und Vans mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (leichte Nutzfahrzeuge) weiterentwickelt. Dabei ergab sich, dass insbesondere die durch die Zollverwaltung von den Landesfinanzbehörden nach Übertragung der Ertrags- und Verwaltungshoheit der Kraftfahrzeugsteuer auf den Bund im Jahr 2014 unverändert übernommenen Kraftfahrzeugsteuerfestsetzungen teilweise an die geltende Rechtslage anzupassen waren.…
BB 2019, 406-407
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