Zu den Anforderungen an eine unmissverständliche Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid (Beschluss vom 06.07.2016, XI B 36/16)
Eine Rechtsbehelfsbelehrung in einem Bescheid, wonach der Bescheid mit dem Einspruch angefochten werden kann, wird nicht dadurch unrichtig i. S. von § 356 Abs. 2 Satz 1 AO, wenn es anschließend weiter heißt: “Ein Einspruch ist jedoch ausgeschlossen, soweit dieser Bescheid einen Verwaltungsakt ändert oder ersetzt, gegen den ein zulässiger Einspruch oder (nach einem zulässigen Einspruch) eine zulässige Klage, …
BFH, BB 2016, 2467-2469 (Beschluss vom 06.07.2016, XI B 36/16)
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