Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen durch Automobilhersteller – Ersatzteilinformation II (Urteil vom 30.01.2020, I ZR 40/17)
a) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2007 über die Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen von leichten Personenkraftwagen und Nutzfahrzeugen (Euro 5 und Euro 6) und über den Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen für Fahrzeuge (ABl. L 171 vom 29. Juni 2007, S. 1) ist eine Marktverhaltensregel im Sinne des § 3a UWG.…
BGH, BB 2020, 586-588 (Urteil vom 30.01.2020, I ZR 40/17)
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