Zum Vorliegen eines rechtsgeschäftlichen Handelns der Gesellschaft gegenüber einem Vorstandsmitglied (Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15)
Eine dem Recht des Klägers drohende gegenwärtige Gefahr oder Unsicherheit, die ihn gemäß § 256 Abs. 1 ZPO zur Erhebung einer positiven Feststellungsklage berechtigt, ist in der Regel schon dann anzunehmen, wenn der Beklagte das Recht des Klägers ernstlich bestreitet. Zur Beseitigung dieser im Verhältnis des Klägers zu dem Beklagten bestehenden Gefahr ist grundsätzlich ein zwischen diesen Parteien wirkendes Urteil geeignet; eine Einbeziehung Dritter, …
BGH, BB 2017, 2507-2509 (Urteil vom 25.07.2017, II ZR 235/15)
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