Zur Ausbeutung der herkunftshinweisenden Markenfunktion in Adwords – Ortlieb II (Urteil vom 25.07.2019, I ZR 29/18)
Der Umstand, dass der Wiederverkäufer neben Produkten des Markenherstellers auch Konkurrenzprodukte anbietet, steht einer Verwendung der Marke in der Werbung nicht entgegen, sofern die berechtigten Interessen des Markeninhabers gewahrt bleiben. Wird eine Marke in Anzeigen nach einer Google-Suche aufgrund der konkreten Gestaltung aber irreführend verwendet, so dass Kunden durch die auf diese Weise ausgebeutete Werbewirkung der Marke (auch) zum Angebot von Fremdprodukten geleitet werden, …
BGH, BB 2019, 2323-2324 (Urteil vom 25.07.2019, I ZR 29/18)
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