Zur Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG i. H. v. jährlich 6 % (Urteil vom 24.08.2022, 7 K 3764/19 E)
Der Gewinnzuschlag in Höhe von 6 % p. a. gem. § 6b Abs. 7 EStG, der entsteht, wenn der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn gem. § 6b Abs. 1 S. 2 EStG in eine Rücklage gem. § 6b Abs. 3 S. 1 EStG eingestellt und mangels Ersatzbeschaffung in der Reinvestitionsfrist gewinnerhöhend aufzulösen hatte, ist dem Grunde und der Höhe nach verfassungskonform. Eine Gleichbehandlung des Gewinnzuschlags mit der Vollverzinsung gem. …
FG Münster, BB 2022, 2542-2546 (Urteil vom 24.08.2022, 7 K 3764/19 E)
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