Zwischen Solange, Honeywell und Lissabon: Die OMT-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts
Die OMT-Entscheidung des BVerfG wurde von vielen Beobachtern als ein “Zurückweichen” vor dem EuGH interpretiert. Bei der genauen Analyse fällt aber auf, dass sie in der Tradition der Rechtsprechung – die weit in die 1970er Jahre zurückreicht – zur Kompetenzverteilung zwischen der EU und ihren Mitgliedstaaten beziehungsweise zwischen EuGH und BVerfG steht. Durch die Akzentuierung des Ultra-Vires-Grundsatzes enthält das Urteil darüber hinaus nicht unerhebliches Potential für zukünftige Konflikte zwischen den nationalen Verfassungsgerichten der EU-Mitgliedstaaten und dem EuGH.…
Schalast, BB 2016, 1667-1670
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