Überarbeitete EU-Aktionärsrechterichtlinie – gesetzgeberischer Handlungsbedarf bei der Vorstandsvergütung
Nach längerem Stillstand hat der europäische Gesetzgeber im März/April 2017 die Änderung der EU-Aktionärsrechterichtlinie von 2007 beschlossen. Gegenstand der Änderungen sind Maßnahmen zu einer stärkeren direkten Beteiligung von Aktionären. Diese zielen einerseits auf verbesserte Möglichkeiten zu deren Identifizierung und Stimmrechtsabgabe. Andererseits ist den Aktionären ein verstärktes Mitspracherecht in Bezug auf Vergütungsfragen (“say-on-pay”) zu gewähren – eine Thematik, …
Lanfermann/Maul, BB 2017, 1218-1225
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