Übernahmegewinn gem. § 4 Abs. 4 UmwStG bei unentgeltlich nach dem steuerlichen Übertragungsstichtag erworbenen GmbH-Anteilen (Urteil vom 13.11.2018, 5 K 236/15)
Wurden bei einer steuerlich rückwirkenden Verschmelzung einer GmbH auf ein Einzel- oder Personenunternehmen im Rückwirkungszeitraum die Anteile an der GmbH i. S. v. § 17 EStG vom Anteilseigner ganz oder teilweise unentgeltlich erworben, ist ein im Rahmen der Verschmelzung anfallender Übernahmegewinn nach § 5 Abs. 2 UmwStG dem zum Zeitpunkt der zivilrechtlichen Durchführung der Verschmelzung bestehenden Anteilseigner zuzurechnen.…
FG München, BB 2019, 1264 (Urteil vom 13.11.2018, 5 K 236/15)
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