Übertragung von Steuerbefreiungsmerkmalen im Rahmen einer Betriebsaufspaltung
Der BFH nahm zuletzt in insgesamt drei Urteilen eine für Steuerpflichtige günstige Auslegung von Befreiungsnormen bei der Gewerbesteuer vor. So wurden entgegen der Auffassung der Finanzverwaltung im Rahmen einer Betriebsaufspaltung privilegierende Merkmale von dem Betriebsunternehmen auf das Besitzunternehmen übertragen, indem für die Frage des Vorliegens der Voraussetzungen der jeweiligen Vorschrift auf das (fiktive) Einheitsunternehmen bestehend aus Betriebs- und Besitzunternehmen abgestellt wurde. …
Demleitner, BB 2016, 2784-2788
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