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Kommentar Hinweisgeberschutzgesetz (2024), S. 470—487 
§ 32 Offenlegen von Informationen 
Bruckermann 
Bruckermann
Kommentar Hinweisgeberschutzgesetz. § 32 Offenlegen von Informationen
Kommentar Hinweisgeberschutzgesetz (2024), S. 470—487

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