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Elterngeld (2017), S. 9 
1. Ziel des Elterngeldes 
Bährle 

Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz – BEEG) will jungen Familien finanzielle Unterstützung gewähren. Das Elterngeld unterliegt Einkommensgrenzen. Eltern, die im Jahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein Einkommen von mehr als 500000 € (bei Alleinerziehenden von mehr als 250000 €) hatten, haben keinen Anspruch auf Elterngeld. Elterngeld muss beantragt werden. Die Höhe des Elterngeldes beträgt mindestens 300 €, maximal 1800 € pro Monat.

Beide Elternteile zusammen haben Anspruch, zwölf Monate lang Elterngeld (Basiselterngeld) zu erhalten. Für weitere zwei Monate können die Eltern Elterngeld erhalten, wenn sie für zwei Monate ihre Erwerbstätigkeit mindern (sog. Partnermonate). Diese beiden Zusatzmonate sollen als Anreiz insbesondere für Väter dienen, die statistisch gesehen immer noch zu einem geringen Anteil Elternzeit in Anspruch nehmen.

Eltern, deren Kinder nach dem 01. 07.2015 geboren sind, können zwischen dem Bezug des (bisherigen) Basiselterngeldes und dem Bezug von Elterngeld Plus wählen oder beides kombinieren.

 
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