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Beratungen im Wirtschaftsausschuss (2023), S. IX 
Inhaltsverzeichnis 
Burkard Göpfert/Katja Giese 

IX Inhaltsverzeichnis

  1. Vorwort zur 2. Auflage
  2. Bearbeiterverzeichnis
  3. Inhaltsverzeichnis
  4. Kapitel 1 Der Wirtschaftsausschuss als Teil der Gremien-Struktur der Mitbestimmung
    1. I. Einleitung
    2. II. Funktion, Bildung und Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
      1. 1. Funktion des Wirtschaftsausschusses
        1. a) Der Wirtschaftsausschuss als Hilfsorgan des (Gesamt-)Betriebsrats
        2. b) Der Wirtschaftsausschuss als unternehmensbezogenes Organ
      2. 2. Bildung des Wirtschaftsausschusses
        1. a) Voraussetzungen der Bildung des Wirtschaftsausschusses
        2. b) Beteiligte und Ablauf der Bildung des Wirtschaftsausschusses
        3. c) Ersetzung des Wirtschaftsausschusses
      3. 3. Arbeitsweise des Wirtschaftsausschusses
        1. a) Binnenorganisation und Zuständigkeiten des Wirtschaftsausschusses sowie Rechtsstellung des Wirtschaftsausschusses und seiner Mitglieder
        2. b) Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den und Beratung mit dem Unternehmer sowie Berichterstattung des Wirtschaftsausschusses gegenüber dem (Gesamt-)Betriebsrat
    3. III. Sonderthema: Verhältnis des Wirtschaftsausschusses zum (mitbestimmten) Aufsichtsrat
      1. 1. Funktion des (mitbestimmten) Aufsichtsrats
      2. 2. Bedeutung der Kompetenzen des (mitbestimmten) Aufsichtsrats für die Unterrichtung des Wirtschaftsausschusses durch den Unternehmer
      3. 3. Kommunikation zwischen Wirtschaftsausschuss und (mitbestimmtem) Aufsichtsrat
    4. IV. Sonderthema: Errichtung des Wirtschaftsausschusses bei Modifikation der Betriebsverfassung
      1. 1. Problemstellungen in der Praxis
      2. 2. Betriebsverfassungsorganisation als beidseitig zwingendes Recht
      3. 3. Errichtung eines Wirtschaftsausschusses im Kleinunternehmen durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
      4. 4. Errichtung eines Konzernwirtschaftsausschusses durch (gewöhnlichen) Tarifvertrag oder (freiwillige) Betriebsvereinbarung
      5. 5. Wirtschaftsausschuss und Strukturtarifvertrag
    5. V. Fazit
  5. Kapitel 2 Besondere Beratungsgegenstände
    1. I. Einleitung
    2. II. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
      1. 1. Allgemeine Aufgaben des Wirtschaftsausschusses und Unterrichtungspflicht des Unternehmers
      2. 2. Darstellung der Auswirkungen auf die Personalplanung
      3. 3. Wirtschaftliche Angelegenheiten i.S.v. § 106 BetrVG
    3. III. Besondere Beratungsgegenstände
      1. 1. Vorbemerkung
      2. 2. Beratung mit dem Wirtschaftsausschuss in Krisenzeiten
        1. a) Zur wirtschaftlichen und finanziellen Lage des Unternehmens i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Validierung von Business-Plänen
        2. b) Einführung von Kurzarbeit als „wissenschaftliche Angelegenheit“ i.S.v. § 106 BetrVG; insbesondere Kombination von Kurzarbeit und Qualifikation
        3. c) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten in der Krise
      3. 3. Arbeitszeit und Arbeitszeiterfassung als „wirtschaftliche Angelegenheit“?
      4. 4. Die Personalplanung als „Lobby der zukünftigen Arbeitsplätze“
        1. a) Zur Personalplanung im Zuge von Industrie/Arbeit 4.0
        2. b) Verhältnis zu den §§ 92ff. und §§ 96ff., 97 Abs. 2 und §§ 111ff. BetrVG
    4. IV. Sonderthema: Planungs-Sitzungen im deutschen (Teil-)Konzern und in der Matrix-Organisation
      1. 1. Das „Unternehmen“ als Anknüpfungspunkt
        1. a) Der Wirtschaftsausschuss im Konzern
        2. b) Der Wirtschaftsausschuss in der Matrix-Organisation
      2. 2. Die Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses im Konzern und in der Matrix-Organisation
        1. a) Umfang und Reichweite der Beteiligungsrechte
        2. b) Insbesondere: Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses abhängiger Unternehmen bei Informationsdefiziten
        3. c) Haftung des Unternehmers bei Informationsdefiziten
    5. V. Fazit
  6. Kapitel 3 Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens
    1. I. Einleitung
    2. II. Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens i.S.d. § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG
      1. 1. Grundlagen
      2. 2. Regelungsgegenstand des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG
      3. 3. Abgrenzung zu den besonderen Beratungsgegenständen des § 106 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 9a BetrVG
      4. 4. Wirtschaftliche Angelegenheiten in der Pandemie
    3. III. Reichweite des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
      1. 1. Wirtschaftliche Angelegenheiten als Angelegenheiten des Unternehmens
      2. 2. Fragerecht des Wirtschaftsausschusses
        1. a) Unternehmen als Anknüpfungspunkt
        2. b) Grundsätzlich kein Informationsdurchgriff bei Konzernbezug
        3. c) Informationsdurchgriff bei Konzernbezug nur unter engen Voraussetzungen denkbar
    4. IV. Sonderthema: Abgrenzung der Beratung nach § 106 BetrVG zu den Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG
      1. 1. Verhältnis der Beratung nach § 111 BetrVG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
        1. a) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
        2. b) Zeitpunkt und Reihenfolge der Beratungen
      2. 2. Verhältnis der Beratungen nach § 17 KSchG zu den Beratungen nach § 106 BetrVG
        1. a) Verhältnis der Beratungen zueinander
        2. b) Gegenstand und Durchführung der Beratungen
        3. c) Zeitpunkt und Durchführung der Beratungen
    5. V. Fazit
  7. Kapitel 4 Zeitpunkt der Beratung
    1. I. Praktische Relevanz
    2. II. Ein Zeitfenster ermitteln
      1. 1. Rechtzeitig, aber nicht zu früh
      2. 2. Verspätung vermeiden
        1. a) Begriff der Rechtzeitigkeit
        2. b) Praxisrelevante Konstellationen
        3. c) Drohende Sanktionen
    3. III. Spannungsfeld „Publizitätspflicht und Unterrichtung“
      1. 1. Rechtliches Dilemma
      2. 2. Lösungsansatz
      3. 3. Zusammenfassung
    4. IV. Sonderthema: Planung und Gestaltung von Personalmaßnahmen im Konzern
      1. 1. Personalmaßnahmen auf Unternehmensebene
      2. 2. Personalmaßnahmen auf Konzernebene
      3. 3. Zusammenfassung
    5. V. Fazit
  8. Kapitel 5 Ablauf und Dauer
    1. I. Grundlagen
    2. II. Ablauf und Dauer der Beratungen effizient gestalten
      1. 1. Zeitlicher Rahmen der Beratungsdauer
        1. a) Untergrenze
        2. b) Obergrenze
      2. 2. Gestaltung des Sitzungsablaufs
        1. a) Zielorientiertes Unterrichten und Beraten
        2. b) Reihenfolge der Beratungsgegenstände
    3. III. Fazit
    4. IV. Sonderthema: Einberufungspflicht und Tagesordnung
      1. 1. Einberufung des Gremiums
        1. a) Berechtigung zur Einberufung
        2. b) Einberufungspflicht
      2. 2. Festlegung der Tagesordnung
      3. 3. Fazit
    5. V. Sonderthema: „Beratungshemmnis“ Europäischer Betriebsrat?
      1. 1. Praktische Bedeutung
      2. 2. Die Beteiligungsrechte
        1. a) Unterrichtung und Anhörung im gesetzlichen Modell
        2. b) Unterrichtung und Anhörung bei bestehender Vereinbarung
      3. 3. Das Beteiligungsverfahren
        1. a) Grundlegendes zu den Sitzungen
        2. b) Gemeinsame Beteiligung mit nationalen Arbeitnehmervertretern
        3. c) Fehler und ihre Konsequenzen
      4. 4. Fazit
  9. Kapitel 6 Erforderliche Unterlagen
    1. I. Praktische Relevanz
    2. II. Umfang der Unterrichtungspflicht mit Blick auf die erforderlichen Unterlagen
      1. 1. Mindestumfang und -inhalt
      2. 2. Häufig nachgefragte Unterlagen bei Betriebsänderungen
      3. 3. „Informationsflut“ vermeiden
      4. 4. Informations-, aber keine Informationsbeschaffungspflicht
      5. 5. Im Einzelnen vorzulegende Unterlagen
    3. III. Seitens des Unternehmens zu beachtende Formalien
    4. IV. Rechte des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf die Vorlage der Unterlagen
    5. V. Konsequenzen der Nichtvorlage bzw. unvollständigen Vorlage der Unterlagen
    6. VI. Sonderthema: Verzahnung mit dem wirtschaftlichen Berater des Betriebsrats
      1. 1. Berechtigung zur Hinzuziehung eines Sachverständigen
      2. 2. Erforderlichkeit der Hinzuziehung
      3. 3. Übermittlung von Unterlagen an den Sachverständigen
    7. VII. Fazit
  10. Kapitel 7 Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
    1. I. Grundlagen
    2. II. Begriff
      1. 1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnis („materielles“ Geheimnis)
      2. 2. Geheimhaltungserklärung („formelles“ Geheimnis)
      3. 3. Sonderfälle
      4. 4. Änderungen durch GeschGehG?
        1. a) Anwendbarkeit des GeschGehG im Arbeitsrecht
        2. b) Änderung des Geschäftsgeheimnisbegriffs
    3. III. Schutzquellen
      1. 1. Geheimhaltungspflicht des § 79 Abs. 1 BetrVG
        1. a) Adressaten
        2. b) Dauer
        3. c) Umfang
        4. d) Ausnahmen
      2. 2. Beschränkte Unterrichtungspflicht des Arbeitgebers gem. § 106 BetrVG
        1. a) Gefährdung eines Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisses
        2. b) Beilegung von Meinungsverschiedenheiten, § 109 BetrVG
        3. c) Sanktionen für Verletzung der Unterrichtungspflicht
      3. 3. Vertragliche Nebenpflicht des Arbeitsvertrags
      4. 4. Non Disclosure Agreement
      5. 5. Kollektivverträge
      6. 6. Deliktsrecht, Kapitalmarktrecht und UWG
      7. 7. GeschGehG
      8. 8. Geheimnisschutz im arbeitsgerichtlichen Verfahren
        1. a) § 52 ArbGG
        2. b) § 79 BetrVG im Beschlussverfahren
      9. 9. Sonderfall: Unternehmensübernahme
      10. 10. Sonderfall: Hinweisgeberschutz
    4. IV. Sanktionen bei Verletzung von Geheimhaltungspflichten
      1. 1. Ausschluss aus Wirtschaftsausschuss/Auflösung Wirtschaftsausschuss
      2. 2. Negatorischer Rechtsschutz
      3. 3. Schadensersatz
      4. 4. Außerordentliche Kündigung
      5. 5. Verweigerung weiterer Auskunft
      6. 6. Strafrechtliche Sanktionen
      7. 7. GeschGehG
      8. 8. Marktmissbrauchsverordnung
    5. V. Sonderthema: Beratungsinhalte aus dem Europäischen Betriebsrat
      1. 1. Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen im EBRG
        1. a) Beschränkte Unterrichtungspflicht der zentralen Leitung, § 35 Abs. 1 EBRG
        2. b) Geheimhaltungspflicht des EBR gegenüber dem Wirtschaftsausschuss?
        3. c) Geheimhaltungspflicht des Wirtschaftsausschusses
      2. 2. Strukturelle Probleme der Geheimhaltung im Mehrebenensystem
    6. VI. Fazit
  11. Kapitel 8 Fehler und Fehlerfolgen bei der Beteiligung des Wirtschaftsausschusses
    1. I. Das Streitverfahren als „klassische“ Fehlerfolge
      1. 1. Fehler bei der Beteiligung und ihre Konsequenzen
      2. 2. Vorgehensweise nach Verletzung eines Beteiligungsrechts
    2. II. Wenn kein Einvernehmen erzielt werden kann ...
      1. 1. Wer ist zuständig?
        1. a) Zuständigkeit der Einigungsstelle
        2. b) Zuständigkeit der Arbeitsgerichte
      2. 2. Die Verfahrensarten im Einzelnen
        1. a) Verfahren vor der Einigungsstelle
        2. b) Gerichtliches Verfahren
        3. c) Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz
      3. 3. Exkurs: Streitigkeiten über das Vorliegen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
      4. 4. Exkurs: Hinzuziehung eines Rechtsanwalts durch den Betriebsrat
        1. a) Im Verfahren vor der Einigungsstelle
        2. b) Im gerichtlichen Verfahren
    3. III. Vollstreckbarkeit der Entscheidungen
    4. IV. Sonderthema: „Anrechnung“ von Beratungsinhalten in späteren Beratungen nach § 111 BetrVG und § 17 KSchG
      1. 1. Effizientes Beraten in der Praxis
      2. 2. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 111 BetrVG
        1. a) Aufteilung der Beratungsinhalte
        2. b) Bereits vorgelegte Unterlagen
      3. 3. „Anrechnung“ in der Beratung nach § 17 KSchG
        1. a) Beratung mit einem Ausschuss
        2. b) Beratung mit Wirtschaftsausschuss und Betriebsrat
      4. 4. Beratungsinhalte begrenzen und ergänzend nutzen
    5. V. Sonderthema: Fehler der WA-Beratung in der späteren Einigungsstelle nach §§ 111, 112 BetrVG
      1. 1. Fehler im Beteiligungsverfahren
      2. 2. Zusammenhänge erkennen
      3. 3. Auswirkungen auf die Interessenausgleichsverhandlungen
        1. a) Keine unmittelbaren Konsequenzen
        2. b) Faktische Auswirkungen
      4. 4. Risiko in der Beratung minimieren
  12. Kapitel 9 Environmental Social Governance – Bedeutung für die betriebliche Mitbestimmung
    1. I. Einleitung
    2. II. ESG in der betrieblichen Mitbestimmung
      1. 1. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss in Frankreich
      2. 2. Die Rolle des Wirtschaftsausschusses in Deutschland
      3. 3. § 106 BetrVG als „Einfallstor“?
        1. a) Betrieblicher Umweltschutz als wirtschaftliche Angelegenheit nach § 106 Abs. 3 Nr. 5a BetrVG
        2. b) Sonstige wirtschaftliche Angelegenheiten nach § 106 Abs. 3 Nr. 10 BetrVG
      4. 4. Sonstige Mitbestimmungstatbestände
        1. a) Betrieblicher Umweltschutz
        2. b) Nachhaltiges Handeln aufgrund „grüner“ Verhaltensrichtlinien
        3. c) Nachhaltige Vergütungsgestaltung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG)
        4. d) Mitarbeiterbefragungen: Personalfragebögen/Diversity Monitoring: §§ 80 Abs. 2, 94 Abs. 1 BetrVG
        5. e) Ausblick: BetrVG-Modernisierungsentwurf einer DGB-Projektgruppe
    3. III. Zusammenfassung
  13. Kapitel 10 Datenschutz und Wirtschaftsausschuss
    1. I. Fragestellung
    2. II. Die datenschutzrechtliche Grundsystematik im Betriebsverfassungsgesetz
      1. 1. Regelungsinhalt des § 79a BetrVG
      2. 2. Datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit
      3. 3. Datenschutzrechtliche Pflichten
    3. III. Entsprechende Anwendung des § 79a BetrVG auf den Wirtschaftsausschuss
    4. IV. Datenschutzrechtliche Pflichten des Wirtschaftsausschusses
      1. 1. Datenschutzrechtliche Prüfung des Arbeitgebers
      2. 2. DS-GVO konkretisiert BetrVG-Pflichtenkreis
      3. 3. Konkrete Vorgaben und Pflichten aus § 79a BetrVG
    5. V. Leitlinien für wirksames Datenschutzkonzept
      1. 1. Leitlinien für ein Datenschutzkonzept
      2. 2. Hintergrund und Erforderlichkeit für technischorganisatorische Maßnahmen
      3. 3. Beispielhafte technisch-organisatorische Maßnahmen
    6. VI. Pflichtverstöße und Rechtsfolgen
  14. Kapitel 11 Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz im Wirtschaftsausschuss
    1. I. Corporate Social Responsibility
    2. II. Die Lieferkette als wesentlicher Teil der Corporate Responsibility
    3. III. Beteiligung des Wirtschaftsausschusses bei Fragen der Sorgfaltspflichten entsprechend dem Sorgfaltspflichtenschutzgesetz
    4. IV. Bedeutung des Informations- und Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
      1. 1. Umfang der unternehmerischen Sorgfaltspflichten
      2. 2. Reichweite der Informationspflicht bzw. des Fragerechts des Wirtschaftsausschusses
        1. a) Argumente für eine Begrenzung auf das eigene Unternehmen
        2. b) Argumente für ein weitergehendes Verständnis
      3. 3. Übertragung auf Unternehmen mit weniger als 1.000/3.000 Arbeitnehmern im Inland
      4. 4. Inhalt der Unterrichtung durch den Unternehmer
    5. V. Folgen fehlerhafter/unvollständiger Unterrichtung
    6. VI. Ausblick auf weitere gesetzgeberische Änderungen – Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und Corporate- Sustainability-Due-Diligence-Richtlinie
    7. VII. Fazit und Best Practice-Vorschläge
  15. Literaturverzeichnis
  16. Sachregister
 
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