Inhaltsverzeichnis
- Vorwort zur zweiten Auflage
- Vorwort zur ersten Auflage
- Teil 1: Grundzüge des BDSG
- Kapitel 1: Einführung
- I. Einleitung
- II. Was sollte man zur Entwicklung des BDSG von 1977 – 2014 wissen?
- III. Welche europäischen Entwicklungen haben Auswirkungen auf die Anwendung des BDSG?
- IV. Mit welchen Problemen muss man beim Umgang mit dem BDSG in der Praxis rechnen?
- V. Warum sollten Unternehmen das BDSG beachten?
- Kapitel 2: Welche Grundprinzipien des BDSG sollte man kennen?
- I. Was bedeuten Begriffe wie Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, Datenvermeidung oder Datensparsamkeit?
- II. Was hat es mit dem Verbot mit Erlaubnisvorbehalt auf sich?
- III. Was besagt der Grundsatz der Zweckbindung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten?
- IV. Was bedeutet Transparenz gegenüber dem Betroffenen im deutschen Datenschutzrecht?
- Kapitel 3: Was gehört zum Basiswissen bei der praktischen Anwendung des BDSG?
- I. Wer ist für die Einhaltung der Regeln des BDSG verantwortlich?
- II. Für welche Formen der Datenverarbeitung gilt das BDSG?
- III. Was sind personenbezogene Daten?
- IV. Was sind besondere Arten personenbezogener Daten?
- V. Was bedeutet das Erheben personenbezogener Daten?
- VI. Was ist das Verarbeiten personenbezogener Daten?
- VII. Was versteht man unter dem Nutzen von personenbezogenen Daten?
- VIII. Was ist eine Auftragsdatenverarbeitung?
- Kapitel 4: Was muss man zur Verwendung von Einwilligungen wissen?
- Kapitel 5: Gesetzliche Erlaubnisnormen des BDSG
- I. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Anordnung
- II. Datenverarbeitung aufgrund gesetzlicher Erlaubnis (§ 28 BDSG)
- 1. Datenverarbeitung zur Begründung, Durchführung oder Beendigung von Schuldverhältnissen, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG
- 2. Datenverarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen der verantwortlichen Stelle, § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BDSG
- 3. Datenverarbeiten für Zwecke des Adresshandels oder der Werbung, § 28 Abs. 3 BDSG
- 4. Verarbeitung sensibler Daten, § 28 Abs. 6-9 BDSG
- III. Datenverarbeitung im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses (§ 32 BDSG)
- 1. Umgang mit Beschäftigtendaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- a) Geeignet für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- b) Erforderlich für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- c) Berücksichtigung schutzwürdiger Interessen des Betroffenen (Angemessenheit)
- d) Sonderfall: „Whistleblowing“ (Hinweisgebersysteme) und § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- e) Sonderfall: Kontrolle der E-Mails von Beschäftigten
- 2. Aufdeckung von Straftaten im Beschäftigungsverhältnis, § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG
- a) Anwendungsbereich von § 32 Abs. 1 Satz 2 BDSG
- b) Anforderungen an den Umgang mit Beschäftigtendaten zur Aufdeckung von Straftaten
- c) Vorgaben der Rechtsprechung
- d) Allgemeine Empfehlungen zum Umgang mit Beschäftigtendaten
- e) Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats
- f) Betriebsvereinbarungen als Rechtsgrundlage für Datenumgang
- 1. Umgang mit Beschäftigtendaten für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, § 32 Abs. 1 Satz 1 BDSG
- Kapitel 6: Der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen
- I. Wann müssen Unternehmen einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen?
- II. Welche Stellung und Rechte muss der Datenschutzbeauftragte im Unternehmen haben?
- III. Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte?
- 1. Hinwirken auf die Befolgung der Vorschriften über den Datenschutz
- 2. Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen
- 3. Schulung der bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen
- 4. Bekanntmachung des Verfahrensverzeichnisses
- 5. Durchführung einer Vorabkontrolle
- IV. Welche Stellung und Befugnisse hat der betriebliche Datenschutzbeauftragte?
- Kapitel 7: Anforderungen an den grenzüberschreitenden Datenverkehr
- I. Wie prüft man in der ersten Stufe die Zulässigkeit der Übermittlung an sich?
- II. Wie wird in der zweiten Stufe die Zulässigkeit der grenzüberschreitenden Datenübermittlung geprüft?
- 1. Der Sitz des Datenempfängers als Ausgangspunkt
- 2. Entgegenstehende schutzwürdige Interessen
- a) Drittstaaten mit anerkanntem angemessenen Schutzniveau
- b) Sonderregelung für Datenempfänger in den USA: Safe Harbor-Abkommen
- c) Ausnahmen vom Verbot der Übermittlung an Stellen ohne angemessenes Schutzniveau
- d) Sonderfälle: Standardvertragsklauseln oder verbindliche Unternehmensregelungen („Binding Corporate Rules“)
- Kapitel 8: Umgang mit Datenpannen nach § 42a BDSG
- I. Wozu dient § 42a BDSG?
- II. Welche Voraussetzungen hat § 42a Satz 1 BDSG?
- III. Was sind die Rechtsfolgen von § 42a Satz 1 BDSG?
- Kapitel 9: Organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten
- Kapitel 10: Die Unterrichtung des Betroffenen
- Kapitel 11: Folgen von Verstößen gegen das BDSG
- I. Wen trifft die Verantwortung für Datenschutzverstöße im Unternehmen?
- II. Welche strafrechtlichen Risiken drohen bei Datenschutzverstößen?
- III. Welche ordnungsrechtlichen Sanktionen drohen bei Datenschutzverstößen?
- IV. Welche zivilrechtlichen Risiken drohen bei Datenschutzverstößen?
- Kapitel 12: Welche Aufgaben und Rechte haben die Aufsichtsbehörden für den Datenschutz?
- I. Wie ist die Datenschutzaufsicht in Deutschland organisiert?
- II. Wie kontrollieren die Aufsichtsbehörden die Einhaltung des Datenschutzes in Unternehmen?
- III. Was passiert, wenn die Aufsichtsbehörde anlässlich der Kontrolle tatsächlich Mängel feststellt?
- IV. Wann kann die Aufsicht den betrieblichen Datenschutzbeauftragten abberufen?
- V. Welche weiteren Aufgaben haben Aufsichtsbehörden?
- Kapitel 1: Einführung
- Teil 2: Abdruck und Kurzkommentierung der wichtigsten Vorschriften des BDSG
- Einleitung
- Erster Abschnitt: Allgemeine und gemeinsame Bestimmungen
- § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
- § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
- § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
- § 3a Datenvermeidung und Datensparsamkeit
- § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
- § 4a Einwilligung
- § 4 b Übermittlung personenbezogener Daten ins Ausland sowie an über- oder zwischenstaatliche Stellen
- § 4c Ausnahmen
- § 4d Meldepflicht
- § 4e Inhalt der Meldepflicht
- § 4 f Beauftragter für den Datenschutz
- § 4g Aufgaben des Beauftragten für den Datenschutz
- § 5 Datengeheimnis
- § 6 Rechte des Betroffenen
- § 6a Automatisierte Einzelentscheidung
- § 6b Beobachtung öffentlich zugänglicher Räume mit optischelektronischen Einrichtungen
- § 6c Mobile personenbezogene Speicher- und Verarbeitungsmedien
- § 7 Schadensersatz
- § 8 Schadensersatz bei automatisierter Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen
- § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
- § 9a Datenschutzaudit
- § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
- § 11 Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener Daten im Auftrag
- Zweiter Abschnitt: Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen
- Dritter Unterabschnitt: Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 22 Wahl des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 23 Rechtsstellung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- § 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Dritter Abschnitt: Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher Wettbewerbsunternehmen
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- § 27 Anwendungsbereich
- § 28 Datenerhebung und -speicherung für eigene Geschäftszwecke
- § 28a Datenübermittlung an Auskunfteien
- § 28b Scoring
- § 29 Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung
- § 30 Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung zum Zweck der Übermittlung in anonymisierter Form
- § 30a Geschäftsmässige Datenerhebung und -speicherung für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung
- § 31 Besondere Zweckbindung
- § 32 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses
- Zweiter Unterabschnitt: Rechte des Betroffenen
- Dritter Unterabschnitt: Aufsichtsbehörde
- Erster Unterabschnitt: Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Vierter Abschnitt: Sondervorschriften
- § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen Amtsgeheimnis unterliegen
- § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
- § 41 Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
- § 42 Datenschutzbeauftragter der Deutschen Welle
- § 42a Informationspflicht bei unrechtmässiger Kenntniserlangung von Daten
- Fünfter Abschnitt: Schlussvorschriften
- Sechster Abschnitt: Übergangsvorschriften
- Anhang
- Sachregister
- Sachregister A
- Sachregister B
- Sachregister C
- Sachregister D
- Sachregister E
- Sachregister F
- Sachregister G
- Sachregister H
- Sachregister I
- Sachregister K
- Sachregister L
- Sachregister M
- Sachregister N
- Sachregister O
- Sachregister P
- Sachregister R
- Sachregister S
- Sachregister T
- Sachregister U
- Sachregister V
- Sachregister W
- Sachregister Z
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heute, 20:01
Datenschutz im Unternehmen (2015), S. VIII
Datenschutz im Unternehmen (2015), S. VIII