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Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (2021), S. 409—440 
K. § 112a BetrVG – (Kein) erzwingbarer … 
Andreas Riedel 
Andreas Riedel
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten. K. § 112a BetrVG – (Kein) erzwingbarer Sozialplan bei Personalabbau, Neugründungen
Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten (2021), S. 409—440

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