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Beauftragte für IT-Sicherheit und Informationssicherheit (2024), S. V 
Vorwort 
Florian Deusch, Tobias Eggendorfer 

V Vorwort

„Ohne Sicherheit vermag der Mensch weder seine Kräfte auszubilden, noch die Frucht derselben zu geniessen; denn ohne Sicherheit ist keine Freiheit.“ 1

Was Wilhelm von Humboldt auf das Wesen eines Staates bezog, gilt gleichermaßen für die digitalisierte Wirtschaft und Gesellschaft. Ein IT-System, das seine Verarbeitungsprozesse nicht sicher ausführt, ist wertlos. Unsichere IT-Systeme verschaffen Unternehmen und Behörden keine Freiheit und keine Vorteile, sondern Misstrauen und Schäden. Sie hemmen die Produktivität, Innovation und Kreativität. Daher ist die Sicherheit von IT-Systemen und der damit verarbeiteten Informationen von zentraler Bedeutung für jede Organisation, sei es eine staatliche Stelle mit öffentlichem Auftrag oder ein Unternehmen.

Diese Sicherheit bedrohen Angriffe Krimineller auf IT-Systeme von Unternehmen, Politik und Behörden, Nachlässigkeiten von Nutzern oder schlicht Unsicherheiten im Umgang mit neuen Techniken. Das verursacht Personen- und Vermögensschäden und lähmt die Schaffenskraft innerhalb der betroffenen Organisation.

Verschiedene Normen und Standards beschreiben, wie Organisationen Informations- und IT-Sicherheit behandeln können. Wo solche Aufgaben bestehen, sind Personen notwendig, die sie erfüllen. Dies sind die Beauftragten für Informations- und für IT-Sicherheit einer Organisation.

Das vorliegende Werk gibt Aufschluss darüber, was Informations- und IT-Sicherheitsbeauftragte sind, welche Aufgaben sie erfüllen und wie sie ihre To-dos erledigen können. Die Autoren haben dabei die gesetzlichen Vorgaben und die Anforderungen in Management-Standards zugrunde gelegt sowie die aktuellen technischen Gegebenheiten. In die Darstellung sind auch die praktischen Erfahrungen der Autoren eingegangen, die sie im Laufe ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit, in der Forschung und im Austausch mit Informationssicherheitsbeauftragten, IT-Sicherheitsbeauftragten, Datenschutzbeauftragten sowie IT-Sicherheitsbehörden gemacht haben.

Für Kritik, weitere Anregungen aus der Praxis und Feedback sind die Autoren dankbar.

Ravensburg/München, Januar 2024

Florian Deusch

Tobias Eggendorfer

1 Wilhelm von Humboldt, Ideen zu einem Versuch, die Grenzen der Wirksamkeit des Staats zu bestimmen, Breslau, 1851, S. 45.
 
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