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Der Rechtsbruchtatbestand (2023), S. VII 
Vorwort 
Maximilian Eichhorn 

VII Vorwort

Die vorliegende Arbeit wurde von der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München im Wintersemester 2022/23 als Dissertation angenommen.

Mein besonderer Dank gilt meinem Doktorvater, Herrn Professor Dr. Helmut Köhler, für seine hervorragende Betreuung und die große Freiheit, die er mir während der Anfertigung der Arbeit gelassen hat, aber auch für seine wertvollen Ratschläge und den jederzeitigen fachlichen Austausch. Herrn Professor Dr. Matthias Leistner danke ich sehr für die Erstellung des Zweitgutachtens.

Bei Herrn Rechtsanwalt Thies Ruven Appelkamp bedanke ich mich herzlich für seine hilfreichen Anregungen zur Themenauswahl und den intensiven Austausch über diese Arbeit. Dank gebührt auch dem Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer des Landes Brandenburg, Herrn Rechtsanwalt Dr. Rüdiger Suppé, für die Herstellung wichtiger Kontakte zu Praktikern sowie der Kanzlei NORDEMANN Rechtsanwälte für die Unterstützung mit empirisch-statistischen Daten zu geführten RDG-Verfahren im lauterkeitsrechtlichen Kontext. Zu Dank verpflichtet bin ich schließlich Herrn Rechtsanwalt Dr. Nico Frehse für seine vielen Hinweise für die Erstellung dieser Arbeit und seinen kollegialen Rückhalt.

Ich danke der Studienstiftung iusvivum und insbesondere ihrem Stiftungsvorstand, Herrn Professor Dr. Haimo Schack sowie der Ludwig Sievers Stiftung für die finanzielle Förderung dieser Arbeit und die großzügige Gewährung eines Druckkostenzuschusses.

Sehr herzlich bedanken möchte ich mich auch bei Herrn Dipl.-Wirtsch.-Ing. Heinz Heinrich Hottendorf und Herrn Dipl.-Ing. Jürgen zum Felde für ihren durchgängigen Rückhalt und die finanzielle Förderung meiner Ausbildung. Ebenso danken möchte ich Herrn Dipl.-Betriebsw. Knut Henning, der mir stets kreative Auszeiten ermöglicht hat und Unterstützung zuteil werden ließ.

Meinen ganz besonderen Dank verdient meine Mutter, Frau Marion Eichhorn, für die immerwährende Motivation und den stetigen guten Zuspruch. Ohne sie wäre diese lange Ausbildung nicht möglich gewesen.

Die Arbeit wurde Mitte Dezember 2022 abgeschlossen. Rechtsprechung und Literatur konnten bis einschließlich dieses Datums berücksichtigt werden.

Stade, im Juli 2023

Maximilian Eichhorn

 
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