V Vorwort
Die vorliegende Neuauflage ist erforderlich geworden wegen der Fülle von Gerichtsentscheidungen, auch und gerade des EuGH, die nach wie vor tendenziell zunimmt. Sie ist – so jedenfalls meine Hoffnung – so gut wie flächendeckend berücksichtigt und eingearbeitet worden. Was die literarische Beschäftigung mit der Thematik der vorliegenden Verordnung anbelangt, so ist ihr durch das Neuland, das die Richtlinie zum präventiven Restrukturierungsrahmen dem deutschen Recht bescheren wird, der Rang abgelaufen worden; gleichwohl gab es Wichtiges, nicht aber allzu viel in die jetzige Neuauflage einzuarbeiten. So weit als möglich (und tunlich), wurden in die hiesige Kommentierung aber bereits Überlegungen zum denkbaren Überlappungsbereich beider Gesetzgebungsakte eingefügt. Es steht zu vermuten, dass eine eventuelle Folgeauflage insbesondere mit diesem Themenbereich angefüllt werden wird.
Die Neuauflage bringt insofern eine Neuerung mit sich, als ich mich dazu entschlossen habe, nunmehr mit RA Wolfgang Zenker einen langjährigen Mitarbeiter, Mitstreiter und hoch geschätzten Weggefährten mit in die Kommentierung einzubeziehen. Wir fangen bescheiden an – er hat die Neukommentierung der Artikel 53 bis 55 sowie der Artikel 78 bis 92 übernommen. Ich bin mir sehr sicher, dass das Buch dadurch an Wert gewinnen wird. Und doch halte ich es, wie schon bei allen bisherigen Vorauflagen, auch diesmal für ausgeschlossen, dass in diesem Buch keine inneren Brüche oder gar Widersprüche enthalten sind; es wird, so steht zu befürchten, auch Fehler enthalten. Um diese ausmerzen zu können, bin ich für Verbesserungs-, Korrektur- oder sonstige, Inhalt wie Gestaltung des Kommentars betreffende Hinweise sehr dankbar.
Berlin, im Herbst 2020
Christoph G. Paulus