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EU-ProspektVO 2017 und WpPG (2024), S. V 
Vorwort 
Carsten Berrar, Andreas Meyer, York Schnorbus, Bernd Singhof, Christoph Wolf 

V Vorwort

Mit Inkrafttreten der EU-Prospektverordnung 2017/1129 ist Mitte 2019 eine weitere Wegmarke des europäischen Prospektrechts erreicht worden, die auch erhebliche Änderungen im Wertpapierprospektgesetz (WpPG) mit sich gebracht hat. Die maßgeblichen Regelungen zum Prospektrecht finden sich nunmehr in der unmittelbar geltenden EU-Prospektverordnung 2017/1129 und den Delegierten Verordnungen 2019/979 und 2019/980. Das WpPG enthält nur noch wenige materielle Regelungen und dient im Wesentlichen der Ausführung des europäischen Verordnungsrechts.

Dass diese Änderungen eine erhebliche Herausforderung für Herausgeber und Autoren bei der Erstellung der dritten Auflage dieses Kommentars darstellten, bedarf keiner näheren Erläuterung. Dies schlägt sich nicht nur in einem entsprechend geänderten Titel – Frankfurter Kommentar zur EU-ProspektVO 2017 und WpPG – nieder, sondern machte abermals Ergänzungen im Autorenteam erforderlich. Wir sind dankbar, hier erneut namhafte Autorinnen und Autoren aus der Praxis gewonnen zu haben, die für eine exzellente Darstellung dieses vor allem durch die Praxis geprägten Rechtsgebiets stehen.

Ein früherer Abschluss der Neuauflage des Kommentars war dennoch nicht möglich, weil die COVID-19-Pandemie unseren Planungen einen Strich durch die Rechnung machte. Der erhebliche Kapitalbedarf der Unternehmen während dieser Zeit führte zu zusätzlichen beruflichen Belastungen aller Autorinnen und Autoren, die ein früheres Erscheinen des Kommentars neben der täglichen Arbeit vereitelten.

Auch bei dieser dritten Auflage gebührt der Dank neben dem Autorenteam einigen helfenden Köpfen, insbesondere Daniel Kornack, Daniel Roggenkemper, Katharina Leonhardt, Isabelle de Lange, Ben Fuhrmann, Ozan Yildirim, Max Rust, Shajan Kreuter und Lea Detambel. Großen Anteil am Gelingen haben auch Tanja Brücker und Nadine Grüttner von Verlagsseite. Danken möchten wir schließlich auch den ausgeschiedenen Autorinnen und Autoren der Vorauflage sowie insbesondere unserer bisherigen Mitherausgeberin Cordula Müller, die aufgrund ihrer neuen beruflichen Aufgaben leider darum gebeten hatte, von ihrer Herausgeber- und Autorentätigkeit entbunden zu werden.

Der Kommentar reflektiert Literatur, Rechtsprechung und Praxis bis Oktober 2023. Dadurch konnte in den Kommentierungen auch bereits die bis dahin absehbare Weiterentwicklung des europäischen Prospektrechts durch den EU Listing Act berücksichtigt werden.

Herausgeber und Autoren freuen sich über Hinweise, Anregungen und Verbesserungsvorschläge zu dieser Auflage.

Die Herausgeber, im Januar 2024

 
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