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Talents – Außertarifliche Angestellte (2024), S. V, VI 
Vorwort 
Göpfert/Bertke 

V Vorwort

„Talents“ is the new HR.

Angesichts der immensen Herausforderungen aus dem sprichwörtlichen „War for Talents“, also letztlich einer Personal„mangel“verwaltung, fokussieren CEOs, Arbeitsdirektor*innen und Personalabteilungen auf das Talent Management. Manche Personalabteilungen werden sogar schlicht in „Talents“ umbenannt.

Personalarbeit als „Talent Management“ konzentriert sich dabei auch und gerade auf eine Gruppe von Mitarbeitenden, die bislang eher „stiefmütterlich“ behandelt wurden – die sog. außertariflichen Angestellten.

Dieser – eher langweilige – Begriff muss inhaltlich neu besetzt werden. Über Jahrzehnte war die Gruppe der außertariflichen Angestellten eher vernachlässigenswert. Quasi „eingeklemmt“ zwischen den Tarifmitarbeitenden und den Leitenden lag eine Schicht von 1 % bis 5 % der Belegschaft, die im Wesentlichen „händisch“ gesteuert werden konnte. Schon ein Blick auf die gängigen Vertragsdokumentationen zu außertariflichen Angestellten zeigt oft jahr(zehnte)langen Stillstand. Das geht teilweise sogar so weit, dass Mitarbeitende gar nicht zu außertariflichen Angestellten werden wollen, weil sie dann „40 Stunden arbeiten müssen und weniger dafür herausbekommen“.

Mittlerweile ist aber, auch wegen der strengeren Rechtsprechung zum Begriff der „Leitenden Angestellten“, die Zahl der außertariflichen Angestellten in vielen Unternehmen auf bis zu 30 % gestiegen. Bei den letzten Betriebsratswahlen hat sich gezeigt, dass diese Gruppe auch für die Betriebsräte und deren eigene Rekrutierung relevanter wird. Themen wie Grading, Vergütungsstrukturen und Talent Management rücken in den Fokus von Betriebsratsschulungen und -arbeit. Unternehmen, die der künftigen Berichtspflicht zu Equal Pay gerecht werden müssen, werden an diesen Themen ohnehin nicht vorbeikommen.

Das vorliegende Buch will dazu beitragen, den notwendigen Prozess einer Neubewertung von der arbeitsrechtlichen Seite her zu unterstützen. Das Autorenteam von KLIEMT.Arbeitsrecht hat dabei einen vor VI rangig praxisorientierten Anspruch und geht auch in den Diskurs mit den Sozialpartnern (Kapitel D.).

Insgesamt wollen wir die bisher übliche „Negativ-Abgrenzung“ der außertariflichen Angestellten positiv ausfüllen.

Dem schnellen Leser ist das abschließende Kapitel „Thesen und Ausblick“ anempfohlen.

Die Danksagung an unsere Mitarbeitenden rundet das Buch ab.

Düsseldorf/Hamburg/München, den 1.5.2024

Burkard Göpfert

Anne-Kathrin Bertke

 
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