V Vorwort
Die in letzter Zeit deutlich gestiegene und auch in dieser Neuauflage eingearbeitete Anzahl von Entscheidungen des EuGH belegt Mehreres: zum einen die ungebrochene, ja sogar sich steigernde Dynamik des europäischen Insolvenzrechts, zum anderen die zunehmende Bekanntheit und Akzeptanz der hier kommentierten Verordnung bei den Gerichten der Mitgliedstaaten. Darüber hinaus zeigt der sich gegenüber den ersten Entscheidungen gewandelte Themenschwerpunkt, dass die ursprünglichen Kämpfe um die Eröffnungszuständigkeit für Hauptverfahren den subtileren Fragen insbesondere nach den in Art. 25 adressierten Annexzuständigkeiten gewichen sind, dass also – mit anderen Worten – die Phase der Feinabstimmungen gekommen zu sein scheint. Das ist eine beruhigende Entwicklung, die dem im Jahre 2012 gemäß Art. 46 schließlich doch noch zustandegekommenen Bericht über die Anwendung der Verordnung den Freiraum eröffnet, sich zu Detailverbesserungen zu äußern, statt über die Operationabilität der Verordnung als solcher sinnieren zu müssen. Die entsprechenden Vorschläge sind den jeweiligen Kommentierungen vorangestellt; sie werden, wenn sie denn umgesetzt werden, die Verordnung erheblich modernisieren. Das zeigt sich zum einen an der Abkehr von der ausschließlichen Liquidationsorientierung, zum anderen an der Öffnung hin zur Einsicht, dass Konzerninsolvenzen eine essentielle Rolle gerade im grenzüberschreitenden Insolvenzgeschehen spielen. Auf eine eigenständige Kommentierung wurde dagegen bewusst verzichtet, da zum gegenwärtigen Zeitpunkt in keiner Weise vorhersehbar ist, ob überhaupt bzw. in welchem Umfang die Änderungsvorschläge künftig in den Gesetzestext einfließen.
Für Verbesserungs-, Korrektur- oder sonstige, Inhalt wie Gestaltung des Kommentars betreffende Hinweise dankt der Autor bereits im Vorhinein.
Berlin, im Frühjahr 2013
Christoph G. Paulus