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Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten (2020), S. V 
Vorwort 
Dahl Holger 

V Vorwort

Durch den Mitgliederschwund bei steigender Beschäftigung sinkt der Organisationsgrad der Gewerkschaften. Gleichzeitig unterwerfen sich immer weniger Arbeitgeber Flächen- oder Haustarifverträgen. Damit verliert die Sperrwirkung zugunsten von Tarifverträgen in § 87 Abs. 1 Einleitungssatz BetrVG an Bedeutung und die Zahl der Betriebsräte, die ihre Mitbestimmungsrechte aus §§ 87 Abs. 1 Nr. 10 und 11 BetrVG geltend machen, steigt. In Folge dieser Entwicklung stellen sich für viele Arbeitgeber und Betriebsräte Fragen, welche die Rechtsprechung bisher kaum oder nicht beantwortet hat. Bestimmt sich z.B. das Mitbestimmungsrecht bei Entgelten im Rahmen von Zielvereinbarungen aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 und/oder 11 BetrVG? Welche Bestandteile von Zielvereinbarungen sind damit mitbestimmungspflichtig? Eine andere Frage ist die Mitbestimmung von Betriebsräten bei der Entwicklung der Gehälter in Bandbreitenregelungen einer Vergütungsordnung.

Nach der Einführung in die Grundlagen von Entgeltsystemen beschäftigen sich erfahrene betriebliche Interessenvertreter mit den aktuellen Themen der betrieblichen Entgeltgestaltung. Wie bereits in den ersten beiden Bänden der Reihe erfährt der Leser nicht nur, ob ein Mitbestimmungsrecht besteht, sondern auch welche Regelungen das Mitbestimmungsrecht ausfüllen und aus der jeweiligen Perspektive von Arbeitgeberin und Betriebsrat Sinn machen.

Königstein, November 2019

Holger Dahl

 
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