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CB 2016, 440
Jungermann 
CB-Kommentar zu BGH, Urteil vom 12.07.2016, KZR 25/14

In kartellrechtlichen Follow-on-Klagen liefert § 33 Abs. 4 GWB eine wichtige Hilfe, die sog. Bindungswirkung an die Feststellungen der Kartellbehörde bzw. eines Gerichts. Fraglich ist, wie weit diese Bindungswirkung reicht und welche Anforderungen dabei an die Feststellung eines Schadens zu stellen sind.

Jungermann, CB 2016, 440

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