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CB 2019, I
Passarge 
CB 2019, Heft 09, Umschlagteil S. I (I)

Compliance-Officer 2020: Stellenbeschreibung für Chuck-Norris

„An den Compliance-Officer werden widersprüchliche Anforderungen gestellt.“

Abbildung 1

Heutzutage kann Compliance-Officer nur noch Chuck-Norris sein. Warum? Nur Chuck Norris kann die dafür erforderlichen Kompetenzen vorweisen: Er kann ein Feuer entfachen, indem er zwei Eiswürfel aneinander reibt. Manche Menschen können viele Liegestützen, Chuck Norris kann alle. Chuck Norris vergisst nie, er kann sich sogar an morgen erinnern. Sie meinen, dass sei ein Scherz? Ok, dann schauen wir uns mal an, welche teils übermenschlichen und widersprüchlichen Anforderungen an den Compliance-Officer in Zukunft so gestellt werden: Unternehmen müssen exzessiven Datenschutz beachten, während der Bürger seine persönlichsten Daten bei Facebook, Instagram, WhatsApp, Amazon und Google kostenlos preisgibt. Gilt Datenschutz für alle? Nein, für Unternehmen – eigentlich auch Subjekte des Rechtsstaates – soll grenzenlose Transparenz herrschen. War schon das Transparenzregistergesetz in seiner bisherigen Fassung von zweifelhaftem Nutzen, soll die bislang nur Behörden zustehende Nutzung nun allen offenstehen. Also auch kriminellen, spionierenden Staaten und Wettbewerbern.

Ebenfalls ein wichtiger Punkt in der neuen DSGVO sind Löschpflichten. Soll man diese beachten, begibt man sich in einen Widerspruch zu arbeitsrechtlichen oder steuerrechtlichen Aufbewahrungspflichten. Nicht zuletzt ergeben sich bei internationaler Tätigkeit oft Jurisdiktionskonflikte, die das Löschen von später wichtigen Daten unter Strafe stellen.

Die Gefahren von Geldwäsche in Deutschland wurden jahrzehntelang unterschätzt. Die Neufassung des § 261 StGB ist ein richtiger Schritt, Geldwäsche wirksam zu bekämpfen. Parallel dazu wurden mit dem neuen Geldwäschegesetz auch Meldepflichten bei Verdachtsfällen für Notare und Rechtsanwälte geschaffen. Ernsthaft? Wer glaubt denn, dass ein Notar nach der Beurkundung eines Immobilienverkaufs eine Verdachtsmeldung abgibt – die ohnehin folgenlos bleibt. Wie sollen diese Berufe funktionieren, wenn die Vertraulichkeit des anwaltlichen Mandats, eine zentrale Säule des Rechtsstaates, nicht gewährleistet ist.

Gleiches gilt für Verstöße gegen das Transparenzregistergesetz. Fällt dem Anwalt oder Notar auf, dass die gemeldeten Strukturen nicht korrekt sind, besteht eine Meldepflicht. Hm, wer wird dies wohl melden – der Anwalt der Oligarchen oder Mafiosi?

Unschuldsvermutung als wichtigstes Gut im Rechtsstaat gilt für jeden Schläger und Banditen. Zu Recht, das muss eine rechtsstaatliche Gesellschaft ertragen, auch wenn eine Verurteilung an Formfehlern und den Hürden der StPO scheitert. Nach § 5 GeschGehG ist die Weitergabe vertraulicher Unternehmensdaten nicht zu sanktionieren, wenn diese ein Fehlverhalten betreffen, dass nicht notwendigerweise gegen Rechtsvorschriften verstößt, aber ein „unethisches Verhalten“ darstellt. Beispiel dafür könnten Auslandsaktivitäten eines Unternehmens sein, die in den betreffenden Ländern nicht rechtswidrig sind, aber dennoch von der Allgemeinheit als Fehlverhalten gesehen werden.

Derzeit wird an der EU-Richtlinie gearbeitet, die eine Pflicht zur Einführung einer Hinweisgeberstelle begründen wird. Da freut sich jedes Unternehmen darauf, dass sämtliche Interna bald der gesamten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen werden.

Dementsprechend kann erwartet werden, dass ein Gesetz zur Regelung von Unternehmenssanktionen und unternehmensinternen Ermittlungen die Wirtschaft weiter mit abstrusen Regelungen belasten wird. Der Gesetzgeber gibt dem Unternehmer immer mehr Pflichten auf, eigentlich staatliche Aufgaben zu übernehmen, stellt ihn aber gleichzeitig unter Generalverdacht.

Denn die Politik macht es sich leicht. Die eben dargelegten Pflichten gelten selbstverständlich nicht für Behörden und Verwaltung. Politiker schmieden Pläne, wie Wirtschaft zu funktionieren hat, völlig unbelastet von der Erinnerung an das Scheitern der Fünfjahrespläne im Sozialismus. Die Wirtschaft hat Mühe, sich der „geballten Kompetenz“ aus der Politik zu erwehren und die Hoffnung auf dringend erforderliche Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur zu halten. Zu den Aufgaben des Compliance-Officers gehören immer öfter auch Themen aus den Bereichen Nachhaltigkeit, CSR und dem folgend die ethisch-politische Ausrichtung des Unternehmens. Die Grenzen verwischen.

Der Compliance-Officer, der mit diesen Widersprüchlichkeiten und Anforderungen gut leben und arbeiten kann, ist entweder ein verkleideter Chuck-Norris in geheimer Mission oder zumindest eng verwandt mit ihm.

Dr. Malte Passarge ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Kanzlei Passarge, Prudentino & Rhein PartGmbB – Studio Legale sowie Vorstand des Instituts für Compliance im Mittelstand (ICM), Geschäftsführer von Pro Honore e. V. und Chefredakteur des Compliance-Beraters.

 
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