Der Koalitionsvertrag 2018 – Neue Impulse für die Reform des Sanktionsrechts für Unternehmen
Nach zähen Verhandlungen haben sich Union und SPD im Februar 2018 auf einen Koalitionsvertrag verständigt. Darin heißt es unter der Überschrift “Unternehmenssanktionen” wörtlich: “Wir wollen sicherstellen, dass Wirtschaftskriminalität wirksam verfolgt und angemessen geahndet wird. Deshalb regeln wir das Sanktionsrecht für Unternehmen neu. Wir werden sicherstellen, dass bei Wirtschaftskriminalität grundsätzlich auch die von Fehlverhalten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern profitierenden Unternehmen stärker sanktioniert werden.…
Ballo/Reischl, CB 2018, 189-193
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