Neue Risiken durch die AÜG-Reform – Alternative Gestaltungsformen des Fremdpersonaleinsatzes im Compliance-Check
Mit Wirkung zum 1. April 2017 ist das Gesetz zur Reform des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und verschiedener Nebengesetze in Kraft getreten. Ziel des neuen AÜG ist es laut Gesetzgeber, die Zeitarbeit auf ihre Kernfunktionen hin zu orientieren. Die Neuregelungen des AÜG führen dazu, dass Zeitarbeit unflexibler geworden ist und sowohl auf Seiten der Unternehmen (Entleiher) als auch der (Personal-)Dienstleister (Verleiher) im Falle von Verstößen durch den umfangreichen und teils sehr scharfen Sanktionskatalog stark risikobehaftet ist. …
Simon, CB 2017, 371-376
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