Zum Umfang der “Weiterbildung” gemäß der neuen VersVermV – oder wie die IDD-Richtlinie den Versicherungs-Begriff bestimmt
Die These der folgenden Untersuchung lautet, dass der Referenten-Entwurf zur neuen VersVermV in den Bestimmungen, die sich zum Inhalt der Schulung und Weiterbildung verhalten, die in der “Anlage I” der IDD-Richtlinie bewusst enthaltene Differenzierung zwischen Versicherungen, Versicherungsanlageprodukten und Finanzgeschäften nicht hinreichend nachzeichnet und dadurch hinsichtlich des Umfanges des Prüfungsstoffes für Versicherungsvermittler intransparent ist.…
Timmermann, CB 2017, 470-475
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