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DSB 2021, 71
 
1.000 EUR Schadensersatz wegen falscher Schufa-Meldung

Das Landgericht Lüneburg hat mit Urteil vom 17.07.2020 (9 O 145/19) eine Bank zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 1.000 EUR an eine betroffene Person verurteilt. Grund für den Schadensersatz ist der Umstand, dass die Bank eine falsche Negativmeldung aufgrund eines Verstoßes gegen vertragliche Vereinbarungen an die Schufa übermittelt hatte.

DSB 2021, 71

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