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DSB 2021, 102
 
AG Hildesheim zu Schadensersatz wegen Daten auf einem gebrauchten PC

Das AG Hildesheim hat mit Urteil vom 5. Oktober 2020 entschieden (43 C 145/19), dass einer betroffenen Person ein Schadensersatz in Höhe von 800 EUR für die unberechtigte Zugänglichmachung von personenbezogenen Daten auf einem retournierten PC durch Weiterveräußerung an einen Dritten zusteht. Die Daten wurden vor dem Weiterverkauf nicht ordnungsgemäß gelöscht.

DSB 2021, 102

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