EuGH entscheidet zu spezifischeren Normen der Mitgliedstaaten i. S. v. Art. 88 DSGVO (Urteil vom 30.03.2023, C-34/21)
Der EuGH nahm zu der Vorlagefrage des VG Wiesbaden (jetzt VG Frankfurt) Stellung, ob nationale Normen zur Datenverarbeitung von Beschäftigten – hier § 23 HDSIG und § 86 Hessischen Beamtengesetz (HBG) – europarechtskonform sind, wenn sie nicht die in Art. 88 Abs. 2 DSGVO genannten Voraussetzungen erfüllen. Der EuGH entschied, Art. 88 DSGVO ist dahin auszulegen, dass eine nationale Rechtsvorschrift keine „spezifischere Vorschrift“ i. …
Sorber, DSB 2023, 129-130 (Urteil vom 30.03.2023, C-34/21)
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