Italienische Datenschutzbehörde verhängt Geldbuße von 20.000 EUR gegen die Deutsche Bank wegen fehlender Auskunft und Beantwortung von Anfragen Betroffener
Am 16. Juni 2022 verhängte die italienische Datenschutzbehörde („Garante per la protezione dei dati personali“) ein Bußgeld i. H. v. 20.000 Euro gegen die Deutsche Bank in Italien. Der Grund für das Bußgeld sei die Verletzung des Auskunftsrechts der betroffenen Person gem. Art. 12 Abs. 3 und Art. 15 DSGVO: Der Antrag auf Auskunft wurde nicht (rechtzeitig) bearbeitet. Bereits im Oktober 2020 reichte die betroffene Person bei der italienischen Datenschutzbehörde eine Beschwerde über die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Deutsche Bank S.…
DSB 2022, 220
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