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DSB 2023, 133
Golland 

May the 4th be with you!

Abbildung 1

Prof. Dr. Alexander Golland Schriftleitung Datenschutz-Berater

Es ist eine dunkle Zeit für die Rebellion. Obwohl der Todesstern vernichtet worden ist, haben imperiale Streitkräfte die Rebellen aus ihrem Stützpunkt vertrieben und kreuz und quer durch die Galaxis verfolgt. Nachdem sie der gefürchteten imperialen Sternenflotte entkommen sind, hat eine Gruppe Freiheitskämpfer unter der Führung von Luke Skywalker jedoch einen neuen, geheimen Stützpunkt in der abgelegenen Eiswüste von Hoth errichtet. Der teuflische Darth Vader – nur von dem Gedanken besessen, den jungen Luke Skywalker aufzuspüren – hat tausende ferngesteuerte Raumsonden bis in die entlegensten Bereiche des Weltalls entsandt …

… eine dieser Raumsonden erreicht tatsächlich Luke Skywalker. Die Sonde ist jedoch mit einem fehlerhaften Programmcode des Imperiums versehen: Anstatt von Hoth zu Darth Vader zurückzufliegen und den Standort Skywalkers zu verraten, liefert die Sonde eine ominöse Botschaft aus: „Darth Vader ist dein Vater, Luke.“ Der von dieser Information völlig überwältigte Luke Skywalker verlangt daraufhin vom Imperium Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten sowie Datenkopie. Das Imperium erteilt Auskunft und übermittelt Luke die zu seiner Person gespeicherten Daten in einer Tabelle. Andere Unterlagen wie gespeicherte HoloNet-Kommunikation oder Auszüge aus imperialen Datenbanken wurden hingegen nicht übermittelt.

Luke kontaktiert daraufhin Darth Vader, der sich ihm als Anakin Skywalker offenbart. Anakin erzählt Luke von imperialen Datenschutzverstößen: so erhebe das Imperium Informationen zu den parteipolitischen Affinitäten aller Bewohner der Galaxis und unterteile diese mittels eines Algorithmus anhand soziodemographischer Merkmale in „imperiumsnah“ und „rebellennah“. Anakin Skywalker, der nie in diese Datenverarbeitung eingewilligt hatte, gibt daraufhin seine Identität als Darth Vader auf und wendet sich vom Imperium ab. Da das ihm attribuierte „imperiumsnah“ nicht nur beleidigend sei, sondern die Datenschutzverstöße des Imperiums auch ein großes Ärgernis und einen Vertrauensverlust ausgelöst hätten, verlangt er zudem Schadensersatz.

Damit nicht genug – dem Imperium droht weiteres Ungemach: Bei einer Kontrolle durch die galaktische Datenschutzallianz fallen erhebliche Unrichtigkeiten in der imperialen Aktenführung auf, die sich vor allem in einem unvollständigen Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zeigen. Die Allianz ist der Auffassung, dass diese mangelhafte Dokumentation auch zur Rechtswidrigkeit entsprechender Verarbeitungstätigkeiten führe, sodass ein Lösch- bzw. Beschränkungsanspruch der betroffenen Bürger der Galaxis bestehe.

Gleich drei wichtige Entscheidungen – deren Sachverhalt ich vorstehend in eine weit, weit entfernte Galaxie transferiert habe – hat der EuGH für den „Star-Wars-Day“ angekündigt: Was ist vom Recht auf Datenauskunft und insbesondere von der Datenkopie umfasst (C-487/21)? Reicht für immateriellen Schadensersatz ein bloßer Verstoß gegen die DSGVO aus, welche Kriterien sind bei der Bemessung des Schadens heranzuziehen und gibt es eine „Erheblichkeitsschwelle“ (C-300/21)? Wirken sich Verletzungen der Dokumentationspflichten auf die Rechtmäßigkeit aus (C-60/22)?

Da der 4. Mai mit dem Erscheinungsdatum dieses Hefts zusammenfällt, können wir mit Besprechungen der Urteile erst in der Juni-Ausgabe aufwarten. Bis dahin: Möge die Macht mit Ihnen sein!

Ihr

Alexander Golland

 
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