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DSB 2024, 189
 
VG Ansbach verurteilt BayLDA zum Ergreifen von Abhilfemaßnahmen

Mit Urteil vom 12.06.2024 (Az. AN 14 K 20.00941) verurteilte das VG Ansbach das bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) dazu, eine Abhilfemaßnahme gem. Art. 58 Abs. 2 DSGVO vorzunehmen.

DSB 2024, 189

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