Wegen Verstoßes gegen Art. 5 Abs. 2 DSGVO: Dänische Datenschutzbehörde verhängt Millionenstrafe gegen die Danske Bank
Die dänische Datenschutzbehörde („Datatilsynet“) hat Anfang April gegen die Danske Bank A/S eine Geldstrafe von 10 Millionen dänischen Kronen (ca. 1,3 Millionen Euro) verhängt, weil sie gegen Art. 5 Abs. 2 DSGVO verstoßen hat. Bereits im November 2020 leitete die Datenschutzbehörde die Ermittlungen ein, nachdem die Bank selbst erklärt hatte, dass sie ein Problem mit der Löschung und Verarbeitung von nicht mehr benötigten personenbezogenen Daten festgestellt hatte. …
DSB 2022, 134
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