Arbeitnehmerfreizügigkeit: Das deutsche Mitbestimmungsgesetz ist mit dem Unionsrecht vereinbar – “Erzberger” (Urteil vom 18.07.2017, C-566/15)
Art. 45 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegensteht, wonach die bei den inländischen Betrieben eines Konzerns beschäftigten Arbeitnehmer das aktive und passive Wahlrecht bei den Wahlen der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat der in diesem Mitgliedstaat ansässigen Muttergesellschaft des Konzerns sowie gegebenenfalls das Recht auf Ausübung oder weitere Ausübung eines Aufsichtsratsmandats verlieren, …
EuGH, EWS 2017, 224-227 (Urteil vom 18.07.2017, C-566/15)
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