Bei Verlust der Unionsbürgerschaft infolge des Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats muss ein effektiver Zugang zu einem Verfahren bestehen, in dem im Einzelfall die Verhältnismäßigkeit der Folgen geprüft wird und die Unionsbürgerschaft ggf. rückwirkend wiedererlangt werden kann – “Stadt Duisburg” (Urteil vom 25.04.2024, C-684/22, C-685/22, C-686/22)
Art. 20 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegensteht, die vorsieht, dass im Fall des freiwilligen Erwerbs der Staatsangehörigkeit eines Drittstaats die Staatsangehörigkeit dieses Mitgliedstaats kraft Gesetzes verloren geht, was für Personen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaats besitzen, zum Verlust der Unionsbürgerschaft führt, …
EuGH, EWS 2024, 143 (Urteil vom 25.04.2024, C-684/22, C-685/22, C-686/22)
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