Besteuerung von Kapitalerträgen auf Bruttobasis ohne Aufwandsabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen unionsrechtswidrig?
Der Beitrag zeigt auf, dass Deutschland als Quellenstaat Dividenden und andere Kapitalerträge (typisch stille Beteiligung, partiarische Darlehen, Genussrechte) bei beschränkt Steuerpflichtigen unionsrechtswidrig besteuert, indem ein steuerwirksamer Abzug von Erwerbsaufwendungen, die im wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Kapitalerträgen stehen, nicht gewährt wird. Im vergleichbaren Inlandsfall und außerhalb der Abgeltungsteuer erfolgt hingegen eine Besteuerung der Kapitalerträge auf Nettobasis, …
Kollruss/Esser/Gray, EWS 2024, 20-23
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