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EWS 2024, 238
EuGH 
Biozidprodukte dürfen nicht so beworben werden, dass die Risiken für Gesundheit oder Umwelt durch – allgemeine oder spezifische – “ähnliche Hinweise” verharmlost werden – irreführende Bezeichnung “hautfreundlich” – “dm-drogerie markt” (Urteil vom 20.06.2024, C-296/23)

Art. 72 Abs. 3 Satz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 5. 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten

EuGH, EWS 2024, 238 (Urteil vom 20.06.2024, C-296/23)

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