DSGVO: Eine Datenerhebung beim Fahrkartenverkauf zur Personalisierung der Anrede aufgrund der Geschlechtsidentität ist weder zur Vertragserfüllung noch zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich – Datenminimierung – “Mousse” (Urteil vom 09.01.2025, C-394/23)
Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b und f in Verbindung mit Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
EuGH, EWS 2025, 58 (Urteil vom 09.01.2025, C-394/23)
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