DSGVO: Eine automatisierte Bonitätsbeurteilung (Scoring) muss Betroffenen die involvierte Logik des Profilings erläutern – Geschäftsgeheimnisse oder geschützte Daten Dritter sind Aufsichtsbehörde oder Gericht zur Rechts- und Interessenabwägung zu übermitteln – “Dun & Bradstreet Austria” (Urteil vom 27.02.2025, C-203/22)
Art. 15 Abs. 1 Buchst. h der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. 4. 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung)
EuGH, EWS 2025, 110-114 (Urteil vom 27.02.2025, C-203/22)
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