Dem Vereinigten Königreich steht es frei, die Mitteilung der Absicht zum Austritt aus der EU im Einklang mit seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften einseitig zurückzunehmen (Urteil vom 10.12.2018, C-621/18)
Article 50 TEU must be interpreted as meaning that, where a Member State has notified the European Council, in accordance with that article, of its intention to withdraw from the European Union, that article allows that Member State – for as long as a withdrawal agreement concluded between that Member State and the European Union has not entered into force or, if no such agreement has been concluded, …
EuGH, EWS 2018, 326-327 (Urteil vom 10.12.2018, C-621/18)
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