Die kartellrechtliche Beurteilung wirtschaftlicher Verhaltensweisen von Handelsvertretern – Die “wirtschaftliche Einheit”, der Passe-Partout des EU-Kartellrechts
Die Kommission hatte bis zum Urteil des EuGH vom 10. 9. 2009 in der Sache Akzo Nobel gegen Unternehmen, die eine “wirtschaftliche Einheit” bildeten, gelegentlich gesamtschuldnerische Geldbußen in Kartellsachen verhängt. Seit diesem Urteil, das “wirtschaftliche Einheiten” als “Unternehmen” definiert, hat sich diese Praxis systematisiert. Gegen Personen, die zu einer solchen “wirtschaftlichen Einheit” gehören und nach der Akzo Nobel-Rechtsprechung des EuGH für kartellrechtliche Verstöße ihrer “Einheit” finanziell haften, …
de Bronett, EWS 2017, 61-69
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