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EWS 2024, 179
EuGH 
Die österreichische Schiedskommission für Dopingbekämpfung im Sport ist nicht unabhängig und damit kein “Gericht” – Unzulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens – “NADA” (Urteil vom 07.05.2024, C-115/22)

EuGH (Große Kammer), Urteil vom 7.5.2024 - Rs. C-115/22; SO gegen Nationale Anti-Doping Agentur Austria GmbH (NADA), Österreichischer Leichtathletikverband (ÖLV), World Anti-Doping Agency (WADA) - - ECLI:EU:C:2024:384

EuGH, EWS 2024, 179 (Urteil vom 07.05.2024, C-115/22)

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