Die polnische Justizreform vom Dezember 2019 verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip, die DSGVO und die Grundrechte der Richter auf den Schutz personenbezogener Daten und auf Achtung des Privatlebens (Urteil vom 05.06.2023, C-204/21)
Der EuGH ist uneingeschränkt zur Prüfung zuständig, ob ein Mitgliedstaat Rechtsstaatlichkeit, wirksamen Rechtsschutz und Unabhängigkeit der Justiz beachtet – Die Tragweite des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts kann nicht von der Auslegung nationalen Rechts oder des Unionsrechts durch ein nationales Gericht abhängen (Rn. 79 f.) – Die Disziplinarkammer des polnischen Sąd Najwyższy erfüllt die Anforderung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht (Rn. …
EuGH, EWS 2023, 329-331 (Urteil vom 05.06.2023, C-204/21)
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