EU-Amtshilfe in Steuersachen: Das Auskunftsersuchen muss nicht namentlich bezeichnete Personen, sondern kann auch eine begrenzte Gruppe von Personen betreffen, die anhand gemeinsamer Eigenschaften oder Merkmale identifizierbar sind – wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf (nur) gegen Sanktion? (Urteil vom 25.11.2021, C-437/19)
Art. 1 Abs. 1, Art. 5 und Art. 20 Abs. 2 der Richtlinie 2011/16/EU des Rates vom 15. 2. 2011 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG sind dahin auszulegen, dass sich ein Auskunftsersuchen auf Informationen bezieht, die nicht offenkundig voraussichtlich331 unerheblich sind, wenn die Personen, …
EuGH, EWS 2021, 330-339 (Urteil vom 25.11.2021, C-437/19)
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