Ein Dienst, der Apotheker und Kunden zum Online-Verkauf rezeptfreier Arzneimittel zusammenführt, ist ein Dienst der Informationsgesellschaft – Verbot, wenn der Diensteanbieter selbst zum Arzneimittelverkauf nicht befugt ist – “Doctipharma” (Urteil vom 29.02.2024, C-606/21)
Art. 1 Nr. 2 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. 6. 1998 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft in der durch die Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 7. 1998 geänderten Fassung und Art. 1 Abs.…
EuGH, EWS 2024, 116 (Urteil vom 29.02.2024, C-606/21)
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